General Terms & Conditions / ALlgemeine Geschäftsbedingungen / COndiciones Legales
Allgemeine Mietbedingungen für Fahrräder und Zubehör
Two Fine Wheels Mallorca
1. Geltungsbereich und maßgebliche Sprache
1.1 Vertragspartner ist Two Fine Wheels Mallorca, NIE X2912753X, vertreten durch Inhaber Fabian Runge, Avinguda Benvinguts 3, 07660 Cala d’Or, Mallorca (nachfolgend „Two Fine Wheels“). Diese Allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle Verträge über die Miete von Fahrrädern, E-Bikes und Zubehör zwischen Two Fine Wheels und dem Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“).
1.2 Maßgeblich ist ausschließlich die spanische Originalfassung dieser Mietbedingungen. Übersetzungen ins Deutsche, Englische oder in andere Sprachen dienen lediglich der Information.
2. Buchung, Vertragsschluss und Zahlung
2.1 Buchungen erfolgen entweder
a) über das von Two Fine Wheels bereitgestellte Online-Buchungssystem oder einen ausdrücklich freigegebenen digitalen Buchungsweg, oder
b) direkt vor Ort im Geschäft von Two Fine Wheels.
Telefonische Buchungen werden nicht angenommen.
2.2 Der Vertrag kommt bei Online-Buchungen mit Abschluss des Buchungsvorgangs, erfolgreicher Zahlung und Annahme der Buchung durch Two Fine Wheels zustande. Bei Buchungen vor Ort kommt der Vertrag mit Abschluss der Buchung und Zahlung im Geschäft zustande.
2.3 Der gesamte Mietpreis sowie alle im Buchungsvorgang oder bei Buchung vor Ort ausgewählten Zusatzleistungen sind vollständig im Zeitpunkt der Reservierung bzw. Buchung zu bezahlen.
2.4 Ohne vollständige Zahlung besteht kein Anspruch auf Reservierung, Bereitstellung oder Übergabe des Fahrrads bzw. des Zubehörs.
2.5 Nachträglich entstehende Zusatzforderungen, insbesondere wegen Schäden, verspäteter Rückgabe, Verlust, fehlendem Zubehör, Reinigung, Lieferung, Rückholung oder sonstiger Zusatzleistungen, sind gesondert zu bezahlen.
3. Übergabe, Identifikation und Prüfpflicht des Kunden
3.1 Die Übergabe erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises. Two Fine Wheels ist berechtigt, die Übergabe zusätzlich von der Stellung der vereinbarten Kaution abhängig zu machen.
3.2 Das Fahrrad wird in verkehrssicherem und technisch funktionsfähigem Zustand übergeben.
3.3 Der Kunde ist frei, den Zustand des Fahrrads bei Übernahme selbst zu dokumentieren, sofern er dies für hilfreich hält.
3.4 Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrrad und das Zubehör bei Übernahme unverzüglich auf erkennbare Defekte, Beschädigungen und Vollständigkeit zu prüfen und Beanstandungen vor Fahrtantritt mitzuteilen. Nicht angezeigte, bei Übergabe erkennbare Mängel gelten als bei Übergabe nicht vorhanden.
4. Mietdauer, Rückgabeort und Rückgabezeit
4.1 Mietdauer, Rückgabeort und Rückgabezeit ergeben sich aus der Buchung, der Buchungsbestätigung oder dem Mietvertrag.
4.2 Die Rückgabe hat vollständig, mit sämtlichem Zubehör und spätestens zum im Vertrag ausdrücklich angegebenen Datum und zur dort ausdrücklich angegebenen Uhrzeit am vereinbarten Ort zu erfolgen.
4.3 Eine verspätete Rückgabe ist nicht zulässig und begründet keinen Anspruch auf Verlängerung der Miete.
4.4 Bei verspäteter Rückgabe haftet der Kunde für sämtliche daraus entstehenden Schäden und Kosten. Dies gilt insbesondere für:
a) entgangene oder nicht durchführbare Folgemieten,
b) Rückerstattungen, Preisnachlässe oder sonstige Kompensationszahlungen an nachfolgende Kunden,
c) Kosten der Rückholung,
d) Organisations-, Bearbeitungs- und Umplanungskosten,
e) sonstige weitere Schäden, die dadurch entstehen, dass das Fahrrad nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben wurde.
4.5 Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
4.6 Wird das Fahrrad trotz Fälligkeit nicht zurückgegeben und ist der Kunde nicht erreichbar oder verweigert die Rückgabe, ist Two Fine Wheels berechtigt, zivilrechtliche und gegebenenfalls strafrechtliche Schritte einzuleiten.
5. Kaution / Sicherheitsleistung
5.1 Vor Übergabe des Fahrrads ist eine Kaution bzw. Sicherheitsleistung zu hinterlegen.
5.2 Die Kaution wird in der Regel als Kreditkarten-Pre-Authorisation / Karten-Deposit hinterlegt. Two Fine Wheels kann die Hinterlegung der Kaution im Einzelfall auch in bar zulassen.
5.3 Die Kaution dient der Sicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis, insbesondere wegen:
a) Schäden am Fahrrad oder Zubehör,
b) Verlust, Diebstahl oder Nichtrückgabe,
c) verspäteter Rückgabe,
d) fehlender Zubehörteile,
e) außergewöhnlicher Reinigung,
f) sonstiger offener Forderungen aus dem Mietverhältnis.
5.4 Die Kaution ist weder eine Haftungsobergrenze noch ein Selbstbehalt des Kunden. Sie dient lediglich der teilweisen Sicherung möglicher Ansprüche. Übersteigen Schäden, Verluste oder sonstige Forderungen den Kautionsbetrag, ist der Kunde verpflichtet, den darüber hinausgehenden Betrag vollständig zu bezahlen.
5.5 Es gelten folgende Kautionskategorien pro Fahrrad:
Kategorie A – 100 € pro Fahrrad
insbesondere für Kids Bikes, Cross Bikes, Trekking Bikes, Speedline, einfache Hardtails und vergleichbare Basis-, Alltags- und Familienmodelle.
Kategorie B – 250 € pro Fahrrad
insbesondere für Gravelbikes, Stevens Izoard, Merida Scultura, Carbon Hardtails, Carbon Fullys, Enduro MTBs, Trekking E-Bikes, City E-Bikes sowie vergleichbare mittlere Sport- und E-Bike-Klassen.
Kategorie C – 500 € pro Fahrrad
insbesondere für Race Ready Modelle, E-Gravel, Wilier Filante, Merida Reacto sowie vergleichbare Premium- und High-Performance-Modelle.
5.6 Für mehrere Fahrräder im selben Vertrag gilt folgende Staffelung:
a) Für das erste und zweite Fahrrad gilt jeweils 100 % der jeweiligen Kaution.
b) Ab dem dritten Fahrrad reduziert sich die Kaution für jedes weitere Fahrrad auf 50 % der jeweiligen Kaution.
c) Die Gesamtkaution pro Vertrag ist auf 2.000 € begrenzt.
5.7 Two Fine Wheels ist berechtigt, jedes Modell vor Vertragsschluss eindeutig einer Kautionskategorie zuzuordnen. Die bei Buchung angezeigte oder im Vertrag ausgewiesene Kategorie ist verbindlich.
5.8 Bei Rückgabe des Fahrrads erfolgt zunächst eine Sichtprüfung. Zusätzlich behält sich Two Fine Wheels eine technische und mechanische Nachprüfung durch einen Mechaniker innerhalb eines Zeitraums von bis zu 72 Stunden nach Rückgabe vor.
5.9 Nicht in Anspruch genommene Kautionsbeträge werden nach ordnungsgemäßer Rückgabe und nach Abschluss der Sichtprüfung sowie einer gegebenenfalls erforderlichen technischen Nachprüfung freigegeben bzw. bei Barhinterlegung zurückgezahlt.
6. Nutzung des Fahrrads und Obhutspflichten
6.1 Ab Übergabe bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe trägt der Kunde die Verantwortung für die sorgfältige Verwahrung und vertragsgemäße Nutzung des Fahrrads und des Zubehörs.
6.2 Der Kunde bleibt auch dann alleiniger Vertragspartner sowie allein verantwortlich und haftbar, wenn er Dritten die Nutzung des Fahrrads erlaubt oder das Fahrrad tatsächlich von anderen Personen gefahren wird.
6.3 Untersagt sind insbesondere:
a) Nutzung unter erheblichem Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss,
b) unsachgemäße Behandlung, Überladung oder Nutzung außerhalb des vorgesehenen Einsatzbereichs des jeweiligen Modells,
c) eigenmächtige technische Veränderungen oder Reparaturen ohne Zustimmung von Two Fine Wheels, außer zwingende Notreparaturen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr,
d) unsachgemäßer Transport oder unsachgemäße Befestigung des Fahrrads an Fahrzeugen oder Trägersystemen.
6.4 Die Teilnahme an Rennen, Wettbewerben, Zeitfahren, Triathlons oder vergleichbaren Veranstaltungen ist Two Fine Wheels vorher mitzuteilen und bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Two Fine Wheels. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht.
6.5 Nimmt der Kunde ohne vorherige Mitteilung und ohne ausdrückliche Zustimmung von Two Fine Wheels an Rennen, Wettbewerben oder vergleichbaren Veranstaltungen teil, gilt dies als nicht vereinbarte und unsachgemäße Nutzung des Fahrrads.
6.6 Das Fahrrad ist jederzeit gegen Diebstahl zu sichern. Die Verantwortung hierfür trägt ausschließlich der Kunde.
6.7 Vom Kunden veranlasste Reparaturen, Wartungen, Ersatzteilkäufe oder sonstige Leistungen in Drittwerkstätten werden von Two Fine Wheels grundsätzlich nicht übernommen oder erstattet, es sei denn, Two Fine Wheels hat diese vorher ausdrücklich freigegeben oder eine sofortige Maßnahme war aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich, Two Fine Wheels war trotz zumutbaren Versuchs vorab nicht erreichbar und der Kunde weist Notwendigkeit und Kosten vollständig nach.
6.8 Defekte, Schäden, Stürze, Unfälle, Diebstahl, Verlust oder sonstige außergewöhnliche Vorkommnisse sind Two Fine Wheels unverzüglich mitzuteilen.
6.9 Kann das Fahrrad aufgrund eines Defekts, Unfalls, Schadens oder sonstigen Vorfalls nicht oder nicht sicher weiter genutzt werden, bleibt der Kunde verpflichtet, das Fahrrad bis spätestens zum vereinbarten Mietende an den vereinbarten Rückgabeort zurückzubringen oder ordnungsgemäß zurückführen zu lassen, sofern Two Fine Wheels nicht ausdrücklich etwas anderes bestätigt.
6.10 Two Fine Wheels übernimmt grundsätzlich keine externen Transport-, Taxi-, Kurier-, Abschlepp-, Rückführungs- oder sonstigen Kosten, die dem Kunden oder Dritten im Zusammenhang mit der Rückgabe des Fahrrads entstehen. Dies gilt auch dann, wenn das Fahrrad beschädigt, nicht fahrbereit oder nur eingeschränkt nutzbar ist und Two Fine Wheels das Fahrrad nicht selbst vor Ort abholt.
6.11 Die Organisation und die Kosten einer externen Rückführung des Fahrrads zum Geschäft oder zum vereinbarten Rückgabeort trägt ausschließlich der Kunde, sofern Two Fine Wheels die Übernahme solcher Kosten nicht zuvor ausdrücklich in Textform bestätigt hat.
7. Schäden, Verlust, Diebstahl und Haftung des Kunden
7.1 Der Kunde haftet für alle während der Mietdauer entstehenden Schäden, Verschlechterungen, Verluste und fehlenden Teile am Fahrrad oder Zubehör, soweit diese nicht auf normalen vertragsgemäßen Verschleiß, Materialfehler oder einen von Two Fine Wheels zu vertretenden Umstand zurückzuführen sind.
7.2 Ersatzpflichtig sind insbesondere, aber nicht ausschließlich:
a) Schäden infolge von Sturz, Unfall, Umfallen, Fehlbedienung oder unsachgemäßer Nutzung,
b) Schäden an Rahmen, Lack, Carbonteilen, Laufrädern, Reifen, Schaltwerk, Schaltauge, Bremsen, Cockpit, Sattel, Akku, Ladegerät und Zubehör,
c) Reifenschäden, Schnitte, Durchschläge, Felgenschäden sowie Schäden durch Weiterfahrt mit zu geringem Luftdruck oder mit plattem Reifen, soweit kein Materialfehler vorliegt,
d) Schäden durch Sand, Salz, Feuchtigkeit, unsachgemäße Reinigung oder unsachgemäße Lagerung,
e) Verlust oder Beschädigung von Schlüsseln, Schlössern, Pedalen, Helmen, Ladegeräten, Halterungen und sonstigem Zubehör,
f) Lack- und Rahmenschäden, soweit sie über gewöhnliche, vertragsgemäße Gebrauchsspuren hinausgehen.
7.3 Bei Diebstahl, Raub, Vandalismus, Verlust oder Unfall mit Drittbeteiligung ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich die Polizei zu verständigen und Two Fine Wheels innerhalb von 24 Stunden eine Kopie der Anzeige zu übermitteln.
7.4 Im Fall von Verlust, Diebstahl oder Totalschaden schuldet der Kunde den Wiederbeschaffungswert des Fahrrads oder Zubehörs abzüglich eines gegebenenfalls verbleibenden Restwerts.
7.5 Die Schadenshöhe bestimmt sich nach den erforderlichen Reparaturkosten einschließlich Material, Arbeitszeit, externer Werkstattleistung, Transportkosten, Wertminderung sowie im Fall von Totalschaden oder Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert.
7.6 Two Fine Wheels ist berechtigt, zur Schadensfeststellung einen Kostenvoranschlag, eine interne Werkstattkalkulation oder die Bewertung einer Fachwerkstatt zugrunde zu legen.
7.7 Schäden, die bei Rückgabe nicht sofort erkennbar sind und erst bei Reinigung, Demontage oder Werkstattprüfung festgestellt werden, können dem Kunden nachträglich berechnet werden, wenn sie innerhalb von 72 Stunden nach Rückgabe dokumentiert und dem Kunden mitgeteilt werden.
7.8 Sämtliche Schadenersatz-, Reinigungs- und Zusatzforderungen sind sofort nach Rechnungsstellung fällig.
8. Zahlung offener Forderungen
8.1 Offene Forderungen aus dem Mietverhältnis, insbesondere wegen Schäden, Verlust, verspäteter Rückgabe, fehlendem Zubehör, außergewöhnlicher Reinigung oder sonstiger Zusatzkosten, sind vom Kunden nach Rechnungsstellung aktiv und unverzüglich zu bezahlen.
8.2 Soweit technisch und rechtlich möglich, kann Two Fine Wheels die vorautorisierte Kaution ganz oder teilweise zur Sicherung und Erfüllung dokumentierter und fälliger Forderungen verwenden. Im Übrigen bleibt der Kunde verpflichtet, offene Restbeträge vollständig zu bezahlen.
8.3 Two Fine Wheels speichert selbst keine sensiblen Kartenauthentifizierungsdaten. Die Zahlungsabwicklung erfolgt ausschließlich über den eingesetzten Zahlungsdienstleister bzw. Acquirer.
9. Nutzung auf eigene Gefahr / Haftung von Two Fine Wheels
9.1 Die Nutzung des Fahrrads, die sportliche Betätigung sowie die Teilnahme an Touren erfolgen auf eigene Gefahr des Kunden. Der Kunde erklärt eigenverantwortlich, gesundheitlich und fahrtechnisch in der Lage zu sein, das gemietete Fahrrad sicher zu nutzen.
9.2 Two Fine Wheels haftet nur im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
9.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Two Fine Wheels nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, unmittelbaren und vertragstypischen Schaden.
9.4 Soweit gesetzlich zulässig, haftet Two Fine Wheels insbesondere nicht für:
a) mittelbare Schäden und Folgeschäden,
b) entgangene Urlaubs-, Trainings-, Wettkampf- oder Freizeitmöglichkeiten,
c) Verzögerungen, Ausfälle oder Einschränkungen, die auf Wetter, Verkehr, behördliche Maßnahmen, Dritte oder sonstige von Two Fine Wheels nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen sind,
d) Schäden, die auf unsachgemäßer Nutzung, Missachtung von Anweisungen, eigenmächtigen Eingriffen oder dem allgemeinen Risiko der sportlichen Betätigung beruhen.
9.5 Two Fine Wheels haftet nicht für Gegenstände, die der Kunde am oder im Zusammenhang mit dem Fahrrad zurücklässt.
9.6 Soweit ein Defekt oder Problem während der Mietzeit nicht von Two Fine Wheels zu vertreten ist oder der Kunde das Fahrrad trotz erkennbaren Problems weiter nutzt, haftet Two Fine Wheels nicht für daraus entstehende Folgeschäden.
10. Stornierung, Nichtantritt und vorzeitige Rückgabe
10.1 Bei Stornierung einer Reservierung bis 30 Tage vor Mietbeginn werden 50 % der Mietkosten erstattet.
10.2 Bei Stornierung weniger als 30 Tage vor Mietbeginn erfolgt grundsätzlich keine Erstattung.
10.3 Bei Nichtantritt oder vorzeitiger Beendigung der Miete erfolgt grundsätzlich keine Erstattung.
10.4 Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
10.5 Umbuchungen sind nur nach Verfügbarkeit und nur nach ausdrücklicher Bestätigung durch Two Fine Wheels möglich.
11. Lieferung und Abholung
11.1 Two Fine Wheels kann optional Lieferung und Abholung von Fahrrädern anbieten. Lieferung und Abholung sind nur geschuldet, wenn sie im Buchungsprozess ausdrücklich ausgewählt und bezahlt wurden.
11.2 Grundlage der Berechnung ist die bei Buchung angegebene Lieferadresse.
11.3 Der Grundpreis einer Lieferung beträgt 30 € und umfasst eine Strecke von 15 km ab dem Geschäft in Avinguda Benvinguts 3, 07660 Cala d’Or. Jeder weitere Kilometer wird mit 2 € berechnet. Die maximale Lieferdistanz beträgt 82 km. Lieferungen werden ab einem Warenwert bzw. Mietpreis von 70 € angeboten. Lieferungen ab einem Warenwert bzw. Mietpreis von 500 € sind kostenfrei.
11.4 Wird nach Buchung eine abweichende Lieferadresse gewünscht oder erforderlich, werden die tatsächlich anfallenden Mehrkilometer und Mehrkosten zusätzlich berechnet.
11.5 Aus logistischen Gründen erfolgt die Routenplanung und Zeitvereinbarung der Übergabe in der Regel 1 bis 7 Tage vor Mietbeginn. Etwaige Sonderwünsche werden nach Möglichkeit und in Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
11.6 Der genaue Ablauf der Übergabe sowie die Uhrzeit werden dem Kunden per E-Mail mitgeteilt. Aus logistischen Gründen gilt ein Zeitfenster von 90 Minuten als vereinbart.
11.7 Eine verspätete Übergabe aufgrund von Umständen, die Two Fine Wheels nicht zu vertreten hat, insbesondere erhöhtes Verkehrsaufkommen, Unfälle, Wetter oder behördliche Maßnahmen, stellt keinen Mangel dar und begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung oder kostenfreien Rücktritt, sofern die Leistung insgesamt noch zumutbar erbracht wird.
12. Pannendienst / Assistance
12.1 Two Fine Wheels ist nicht verpflichtet, einen Pannendienst oder eine Assistance-Leistung bereitzustellen. Ob im Einzelfall Hilfe organisiert oder angeboten wird, entscheidet Two Fine Wheels nach Verfügbarkeit und eigenem Ermessen.
12.2 Soweit Two Fine Wheels im Einzelfall einen Pannendienst bzw. Assistance-Service erbringt, betragen die Kosten hierfür 3 € pro Kilometer Distanz vom Geschäft in Avinguda Benvinguts 3, 07660 Cala d’Or.
12.3 Die Verfügbarkeit eines solchen Services kann aus logistischen Gründen nicht garantiert werden und ist kein verbindlicher Vertragsbestandteil, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
12.4 Nimmt der Kunde einen von Two Fine Wheels angebotenen Pannendienst nicht in Anspruch oder ist ein solcher nicht verfügbar, begründet dies keinen Anspruch auf Erstattung oder Übernahme externer Transport- oder Rückführungskosten.
13. Sicherheitsvorbehalt und Abbruch der Miete
13.1 Two Fine Wheels ist berechtigt, die Übergabe zu verweigern oder die Miete ohne vorherige Ankündigung zu beenden, wenn der Kunde erkennbar unter Drogen- und/oder Alkoholeinfluss steht oder aus sonstigen Gründen fahruntüchtig ist oder eine erhebliche Gefahr für sich, das Material oder Dritte darstellt.
13.2 In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Erstattung nur insoweit, als zwingendes Recht dies verlangt oder Two Fine Wheels die Nichtdurchführung zu vertreten hat.
14. Ersatzfahrrad
14.1 Sofern ein gebuchtes Fahrrad aus technischen oder organisatorischen Gründen nicht verfügbar ist, kann Two Fine Wheels ein Ersatzfahrrad vergleichbarer Kategorie, vergleichbaren Einsatzzwecks und vergleichbarer Wertigkeit zur Verfügung stellen.
14.2 Ist das Ersatzfahrrad günstiger, wird die Differenz erstattet.
15. Datenschutz und Zahlungsdaten
15.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung, Kundenkommunikation, Zahlungsabwicklung, Kautionsverwaltung, Schadenbearbeitung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet.
15.2 Zahlungsdaten werden ausschließlich über den eingesetzten Zahlungsdienstleister verarbeitet. Two Fine Wheels speichert selbst keine sensiblen Kartenauthentifizierungsdaten.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
16.1 Es gilt spanisches Recht.
16.2 Für Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Zuständigkeits- und Verbraucherschutzvorschriften.
16.3 Sofern der Kunde nicht Verbraucher ist, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Two Fine Wheels Gerichtsstand.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
17.2 An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.